Abfallrechtliche Transportgenehmigung - Datensicherheit

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Abfallrechtliche Transportgenehmigung


Seit dem 1. Januar 2002 werden alle Arten von elektronischen Altgeräten (hierzu zählen auch Computerfestplatten) als gefährlicher Abfall eingestuft (Abfallschlüssel: AVV 160213*).


Durch diese Einstufung sind im Umgang mit elektronischen Altgeräten entsprechende Nachweise und Genehmigungen sowohl für den Transport als auch für die Behandlung und die Verwertung der Geräte und damit auch für die Festplatten erforderlich.

Seit dem Jahr 2012 ist für das Sammeln und Befördern bezogen auf alle Arten von Abfällen eine formale Anzeige nach § 53 KrWG bei der zuständigen Abfallbehörde notwendig. Diese erteilt daraufhin eine für den Transport dieser Abfälle notwendige Beförderernummer. Auch diese Formalie ist durch den Auftraggeber entsprechend zu überprüfen. Die Beförderernummer der recycle it lautet: I778Q0033.


Alle Neuerungen und notwendigen Genehmigungen werden durch uns erfüllt.. Dadurch dürfen wir das zerkleinerte Festplattenmaterial im Rahmen des Vor-Ort-Services anschliessend auch transportieren.


P.S.: Sie erhalten von uns auch die entsprechenden Nachweise für das nach § 42 KrWG zu führende Register.

Auch hier schaffen wir für unsere Kunden Rechtssicherheit.