Unsere Zertifizierungen

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Abfallrechtliche Transportgenehmigung

 

Seit dem 1. Januar 2002 werden alle Arten von elektronischen Altgeräten (hierzu zählen auch Computerfestplatten) als gefährlicher Abfall eingestuft (AVV 160213*).

 

Durch diese Einstufung sind im Umgang mit elektronischen Altgeräten entsprechende Nachweise und Genehmigungen für den Transport, die Verwertung der Geräte und Baugruppen erforderlich.

 

Alle dafür notwendigen Genehmigungen sind bei der recycle it GmbH vorhanden. Dadurch dürfen wir das zerkleinerte Festplattenmaterial im Rahmen des Vor-Ort-Services anschliessend auch transportieren.

 

P.S.: Sie erhalten von uns auch die entsprechenden Nachweise für das nach § 42 KrW-/AbfG zu führende Register.

Auch hier schaffen wir für unsere Kunden Rechtssicherheit.